Fachkraft für Metalltechnik

  • Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
  • Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsinhalte in den Fachrichtungen
  1. Montagetechnik,
    Fachkräfte für Metalltechnik in der Fachrichtung Montagetechnik sind überwiegend in Be- trieben der Metall- und Elektroindustrie tätig. Sie arbeiten in der Einzelfertigung und Serienmontage von Baugruppen und Systemen.
  2. Konstruktionstechnik,
    Fachkräfte für Metalltechnik in der Fachrichtung Konstruktionstechnik sind überwiegend in Betrieben tätig, die Bauteile und Baugruppen der Konstruktions- und Anlagentechnik aus metallischen Werkstoffen herstellen. Sie arbeiten in Werkstätten oder führen Montagen beim Kunden vor Ort durch.
  3. Zerspanungstechnik,
    Fachkräfte für Metalltechnik in der Fachrichtung Zerspanungstechnik sind überwiegend in Betrieben der metallverarbeitenden Industrie tätig. Sie bearbeiten in der Einzel- und Serienfertigung mit maschinellen Zerspanungsverfahren Werkstücke.
  4. Umform- und Drahttechnik,
    Fachkräfte für Metalltechnik in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik sind überwiegend in Betrieben der Umform- und Drahtindustrie tätig.
  • Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
  • Die Abschlussprüfungen werden gemäß den Fachrichtungen durchgeführt.
  • Die Verordnungen der Ausbildungsberufe ...
  1. Drahtwarenmacher/Drahtwarenmacherin vom 30. März 1940,
  2. Drahtzieher/Drahtzieherin vom 27. September 1955,
  3. Federmacher/Federmacherin vom 30. März 1940,
  4. Fräser/Fräserin vom 6. Juni 1958,
  5. Gerätezusammensetzer/Gerätezusammensetzerin vom 2. Oktober 1939,
  6. Kabeljungwerker/Kabeljungwerkerin vom 14. März 1940,
  7. Maschinenzusammensetzer/Maschinenzusammensetzerin vom 2. Oktober 1939,
  8. Metallschleifer/Metallschleiferin vom 7. März 1939,
  9. Revolverdreher/Revolverdreherin vom 19. Oktober 1938,
  10. Schleifer/Schleiferin vom 6. Juni 1958
  11. sowie Teilezurichter/Teilezurichterin vom 2. Oktober 1939  

    ... treten mit Inkrafttreten des neuen Ausbildungsberufes „Fachkraft für Metalltechnik“ zum 1. August 2013 außer Kraft.