Fachkraft für Metalltechnik
- Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
- Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsinhalte in den Fachrichtungen
- Montagetechnik,
Fachkräfte für Metalltechnik in der Fachrichtung Montagetechnik sind überwiegend in Be- trieben der Metall- und Elektroindustrie tätig. Sie arbeiten in der Einzelfertigung und Serienmontage von Baugruppen und Systemen. - Konstruktionstechnik,
Fachkräfte für Metalltechnik in der Fachrichtung Konstruktionstechnik sind überwiegend in Betrieben tätig, die Bauteile und Baugruppen der Konstruktions- und Anlagentechnik aus metallischen Werkstoffen herstellen. Sie arbeiten in Werkstätten oder führen Montagen beim Kunden vor Ort durch. - Zerspanungstechnik,
Fachkräfte für Metalltechnik in der Fachrichtung Zerspanungstechnik sind überwiegend in Betrieben der metallverarbeitenden Industrie tätig. Sie bearbeiten in der Einzel- und Serienfertigung mit maschinellen Zerspanungsverfahren Werkstücke. - Umform- und Drahttechnik,
Fachkräfte für Metalltechnik in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik sind überwiegend in Betrieben der Umform- und Drahtindustrie tätig.
- Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
- Die Abschlussprüfungen werden gemäß den Fachrichtungen durchgeführt.
- Die Verordnungen der Ausbildungsberufe ...
- Drahtwarenmacher/Drahtwarenmacherin vom 30. März 1940,
- Drahtzieher/Drahtzieherin vom 27. September 1955,
- Federmacher/Federmacherin vom 30. März 1940,
- Fräser/Fräserin vom 6. Juni 1958,
- Gerätezusammensetzer/Gerätezusammensetzerin vom 2. Oktober 1939,
- Kabeljungwerker/Kabeljungwerkerin vom 14. März 1940,
- Maschinenzusammensetzer/Maschinenzusammensetzerin vom 2. Oktober 1939,
- Metallschleifer/Metallschleiferin vom 7. März 1939,
- Revolverdreher/Revolverdreherin vom 19. Oktober 1938,
- Schleifer/Schleiferin vom 6. Juni 1958
- sowie Teilezurichter/Teilezurichterin vom 2. Oktober 1939
... treten mit Inkrafttreten des neuen Ausbildungsberufes „Fachkraft für Metalltechnik“ zum 1. August 2013 außer Kraft.